# acci.ai FAQ / Stand: 2025-06-25 # Bezug: https://acci.ai/faq ------ FAQ / Fragen und Antworten ------ ### Was ist das BFSG und wann gilt es? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitzustellen. Es gilt, wenn eine Website Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher beschreibt – unabhängig davon, ob direkt verkauft wird. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. --- ### Was ist das BFSG und ab wann gilt es für Internetseiten? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 viele gewerblich tätige Anbieter, digitale Inhalte und Funktionen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu zählen u. a. Websites, mobile Anwendungen, Buchungssysteme und digitale Schnittstellen zu Dienstleistungen. --- ### Gilt das BFSG auch für meine Unternehmens-Website? Ja, wenn das Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen gilt (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. EURO Jahresumsatz) und die Website Inhalte bereitstellt, die sich an Verbraucher richten – z. B. durch Produktinformationen, Dienstleistungen, Preisangaben, Kontaktmöglichkeiten oder Bewerbungsformulare. --- ### Was genau muss auf meiner Website barrierefrei sein? Alle öffentlich zugänglichen Inhalte und Funktionen, die zur Information, Kontaktaufnahme oder geschäftlichen Interaktion mit Verbrauchern dienen – etwa Texte, Navigation, Formulare, Buttons, Farben, Kontraste oder Bilder mit Alternativtexten. --- ### Muss mein Online-Shop vollständig barrierefrei sein? Ja. Wenn das Unternehmen nicht von der gesetzlichen Pflicht befreit ist, muss der gesamte digitale Kaufprozess – von der Produktsuche über den Warenkorb bis zum Abschluss – barrierefrei gestaltet sein. --- ### Welche Standards gelten für die Barrierefreiheit? Relevante Standards sind die europäische Norm EN 301 549 und die internationalen WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), mindestens auf Konformitätsstufe AA. --- ### Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle? Bei Verstößen gegen das BFSG können Aufsichtsstellen Verfahren einleiten. Mögliche Folgen sind Beanstandungen, Bußgelder und öffentliche Kritik. Auch Verbände können Barrieren melden und auf Beseitigung hinwirken. --- ### Gibt es eine Pflicht zur Barrierefreiheit auch ohne Kontaktformular? Ja. Auch ohne aktives Kontaktformular kann eine Website als verbraucherbezogen gelten, wenn Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Inhalte beschrieben werden, die eine geschäftliche Anbahnung ermöglichen – etwa per Telefon oder E-Mail. --- ### Reicht eine barrierefreie Version als Zusatz zur Hauptseite aus? Vorübergehend kann eine separate Zugangsversion helfen – unter der Voraussetzung, dass sie die gleichen Inhalte bereitstellt wie die Hauptseite. Langfristig wird eine vollständige Barrierefreiheit der regulären Seite erwartet. --- ### Wie kann acci.ai mir bei der Umsetzung helfen? acci.ai ermöglicht einen barrierearmen Zugang zu den wichtigsten Inhalten einer bestehenden Website. Die Lösung eignet sich als Übergang, während die vollständige Umsetzung gesetzlich geforderter Barrierefreiheitsstandards vorbereitet wird. --- ### Welche Gruppen profitieren konkret von barrierefreien Internetseiten? Barrierefreie Internetseiten erleichtern den Zugang für Personen mit Einschränkungen des Sehens, der Motorik, der Wahrnehmung oder des Verstehens. Auch ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen oder technikfremde Personen profitieren von klar strukturierten und zugänglichen Inhalten. --- ### Gilt das BFSG auch für B2B-Websites mit Stellenanzeigen? Ja. Auch wenn sich die übrigen Inhalte an Geschäftskunden richten, gelten Stellenanzeigen als verbraucherbezogen. Sie richten sich an Einzelpersonen und sind damit relevant im Sinne des BFSG. Barrierefreiheit muss auch hier sichergestellt sein. --- ### Müssen nur bestimmte Seiten meiner Website barrierefrei sein? Alle Seiten, die öffentlich zugänglich sind und der Information, Interaktion oder Anbahnung eines Vertrags mit Verbrauchern dienen, müssen barrierefrei sein. Einzelne barrierefreie Teilbereiche reichen nicht aus, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. --- ### Wie wird acci.ai technisch in meine Website eingebunden? Die Einbindung erfolgt über ein HTML-Snippet. Dieses kann in jede bestehende Website integriert werden – unabhängig vom verwendeten CMS oder Shopsystem. Es sind keine tiefgreifenden technischen Änderungen erforderlich. --- ### Wie sieht die Einbindung für Websitebesucher aus? Nach Integration erscheint ein kontrastreicher Button auf der Website. Mit einem Klick wird eine barrierearme Zugangsversion aufgerufen, die für Tastaturnavigation, einfache Bedienung und Screenreader optimiert ist. Sie können Ihre barrierearme Zugangsversion der Internetseite aber auch mit einem individuellen Link einbinden. --- ### Unterstützt acci.ai auch bei der Umsetzung der Barrierefreiheit der Originalseite? acci.ai stellt die Zugangsversion bereit. Für die technische Umsetzung barrierefreier Inhalte auf der Originalseite stehen bei Bedarf erfahrene Partner zur Verfügung. Weitere Informationen bietet die betreuende Agentur unter [www.newego.de](http://www.newego.de). --- ### Erfülle ich mit acci.ai die gesetzlichen Anforderungen? acci.ai verbessert die digitale Zugänglichkeit deutlich. Die Lösung ersetzt jedoch nicht die vollständige Barrierefreiheit der Originalseite, wie sie das BFSG fordert. acci.ai ist als ergänzende Übergangslösung konzipiert. --- ### Wird meine Website dadurch verändert? Nein. Die bestehende Website bleibt unverändert. acci.ai wird extern betrieben und lediglich über einen Einbindungslink (Snippet) angesteuert. --- ### Muss ich dafür etwas installieren oder umprogrammieren? Nein. Es reicht, das HTML-Snippet an geeigneter Stelle in den Quellcode der Website einzufügen. Eine Installation oder Umprogrammierung ist nicht erforderlich. --- ### Wird die Zugangsversion durch acci.ai automatisch aktualisiert, wenn sich meine Website ändert? Ja. acci.ai erkennt Änderungen an der Originalseite automatisch und passt die barrierearme Zugangsversion entsprechend an – ohne manuellen Eingriff. --- ### Kann acci.ai auch Onlineshops abbilden? Aktuell unterstützt acci.ai keine vollständige Abbildung von Onlineshops. Die Abdeckung komplexer Kaufprozesse, Warenkörbe oder Produktkonfiguratoren wird derzeit geprüft. Ein Veröffentlichungszeitpunkt steht noch nicht fest. --- ### Wann muss ein Kleinstunternehmen dennoch auch das BFSG berücksichtigen? Auch wenn ein Unternehmen formal als Kleinstunternehmen gilt, kann es zur Barrierefreiheit verpflichtet sein, wenn gesetzlich andere Vorschriften greifen – etwa über branchenspezifische Regelungen, Fördermittelbindungen oder europäische Vorgaben. Zudem gelten allgemeine Diskriminierungsverbote unabhängig vom Unternehmensstatus. --- ### Wer ist für die Überprüfung der Einhaltung des BFSG zuständig? Die Einhaltung des BFSG wird bundesweit durch die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg geprüft. Sie ist für alle 16 Bundesländer zuständig. Die Behörde kann Beschwerden nachgehen, Verstöße dokumentieren und Maßnahmen zur Durchsetzung einleiten. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. --- ### Was passiert, wenn Teile meiner Internetseite nicht verarbeitet werden können? Wenn bestimmte Funktionen wie Filter oder Navigationselemente nicht übernommen werden können, ist das zulässig. Entscheidend ist, dass alle wesentlichen Inhalte vollständig und verständlich zugänglich sind. Auch eine lange Seite ist kein Problem, solange die Informationen nutzbar bleiben. Inhalte, die nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind, müssen in der Barrierefreiheitserklärung genannt werden – nicht Funktionen, sondern konkret betroffene Inhalte. --- ### Warum sind Overlays technisch instabil? Overlay-Lösungen reagieren empfindlich auf Änderungen in der darunterliegenden Website. Schon kleine Updates können dazu führen, dass Funktionen ausfallen oder Inhalte nicht mehr korrekt dargestellt werden. --- ### Können Overlays gegen Nutzungsbedingungen verstoßen? Das Einfügen eigener Inhalte über fremde Anwendungen kann in bestimmten Fällen unzulässig sein. Viele Plattformbetreiber verbieten ausdrücklich jede Veränderung ihrer Benutzeroberfläche durch externe Techniken. --- ### Warum gelten Overlays als problematisch in Bezug auf Barrierefreiheit? Overlays erschweren häufig die Nutzung mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastaturnavigation. Sie können die Struktur einer Seite verändern und dazu führen, dass Inhalte nicht korrekt erfasst werden. --- ### Warum sind Overlays wartungsintensiv? Overlay-Lösungen fügen der Technik eine zusätzliche Ebene hinzu. Diese muss regelmäßig geprüft und angepasst werden, damit sie dauerhaft funktioniert. Dadurch steigt der Aufwand für Pflege und Weiterentwicklung. --- ### Sind Overlays an sich barrierefrei? In vielen Fällen nicht. Overlays innerhalb der Originalseite erfüllen oft selbst keine Anforderungen an digitale Barrierefreiheit! Elemente wie Buttons, Layer oder Navigationen sind häufig nicht mit Tastatur oder Screenreader bedienbar. Der Versuch, Barrierefreiheit auf einfache Weise zu erzwingen, scheitert oft an eigenen technischen Einschränkungen dieser Overlay-Lösungen. --- ### Was leisten Overlay-Tools – und was nicht? Overlay-Tools setzen auf die bestehende Website auf, ohne den zugrunde liegenden Code zu ändern. Sie überdecken nur die Oberfläche. Technische Barrieren im Aufbau der Seite bleiben bestehen. Für echte Barrierefreiheit sind tiefere Anpassungen notwendig. Die vorhandenen Inhalte werden durch acci.ai analysiert und stellt damit eine strukturierte Zugangsversion bereit, die unabhängig von der technischen Altstruktur funktioniert. --- ### Warum bieten Overlay-Tools oft nur scheinbare Barrierefreiheit? Overlay-Tools verändern die Darstellung, nicht die Struktur. Sie korrigieren keine fehlerhaften Überschriften, unbeschrifteten Formulare oder fehlenden Alternativtexte. Nutzer erhalten eine optisch veränderte Version, aber keine technisch barrierefreie Website. acci.ai erzeugt eine klar strukturierte und reduzierte Zugangsversion, die auf reale Anforderungen zugeschnitten ist – mit Fokus auf Nutzbarkeit und Klarheit. Basierend auf geprüften Basiselementen um die maximale Zugänglichkeit zu ermöglichen. --- ### Funktionieren Overlay-Tools auch auf mobilen Geräten? In vielen Fällen nicht zuverlässig. Die meisten Overlay-Lösungen sind auf die Nutzung über Desktop-Browser ausgelegt. Mobile Endgeräte erfordern jedoch eine barrierefreie und responsive Programmierung. Nur so lassen sich Inhalte auf allen Geräten zugänglich machen. Die acci.ai-Zugangsversion ist mobiloptimiert und reagiert flexibel auf unterschiedliche Endgeräte – ohne Abhängigkeit vom ursprünglichen Design. --- ### Können Overlay-Tools Hilfsmittel wie Screenreader beeinträchtigen? Ja. Viele Hilfsmittel arbeiten direkt mit der zugrunde liegenden Struktur der Website. Wenn diese durch Overlays verändert oder überdeckt wird, kann es zu Konflikten kommen. Inhalte sind dann schwerer auffindbar oder gar nicht mehr nutzbar. acci.ai trennt Darstellung und Struktur. Die Zugangsversion ist vollständig auf Assistenzsysteme ausgelegt und vermeidet technische Störungen. --- ### Erfüllt der Einsatz eines Overlay-Tools die gesetzlichen Anforderungen? Nein. Die Nutzung eines Overlay-Tools entbindet nicht von der Pflicht, eine barrierefreie Website bereitzustellen. Es bleibt in der Verantwortung des Betreibers, dass die Seite technisch korrekt und vollständig barrierefrei gestaltet ist. acci.ai ersetzt keine gesetzliche Pflicht, bietet aber eine nachvollziehbare und dokumentierte Lösung zur Überbrückung – mit klarer Trennung zwischen Originalseite und barrierearmer Darstellung.